Feuchteschäden nach Kellersanierung
Feuchteschäden nach Kellersanierung
Bauwerksabdichtung
Gutachten
Frankfurt am Main
In Frankfurt am Main wurde ein Wohn- und Geschäftsquartier bestehend aus mehreren Gebäuden mit Wohn-, Büro- und Gewerbenutzung neu errichtet beziehungsweise auf historischer Altsubstanz aufgebaut, die alten Bestandskeller blieben erhalten, hier wurde nur eine Kellersanierung durchgeführt. Die historischen Keller sollten abdichtungstechnisch so ertüchtigt werden, dass diese als trockene, moderne Lagerkeller dienen sollten. Bereits kurz nach der Kellersanierung kam es raumseitig zu deutlichen Feuchteschäden in allen Bereichen. Als Ursache wurde ein bereits unzureichend geplantes Konzept für die Kellersanierung festgestellt. Eine erneute umfassende abdichtungstechnische Sanierung der Keller mit geschätzt mehreren Millionen Euro Baukosten wurde notwendig.
Aufgabenstellung
Im Rahmen eines gerichtlichen Gutachtens waren die Art und die Ursachen von Feuchtigkeitsschäden in umfassend sanierten Kellern eines Wohn- und Geschäftsquartiers aus altem Natursteinmauerwerk (Kalksandstein) festzustellen. Des Weiteren waren die für eine fachgerechte Sanierung erforderlichen wesentlichen Maßnahmen zu skizzieren und die Kosten hierfür abzuschätzen.
Feststellungen zur Kellersanierung
Im Rahmen der durchgeführten Kellersanierung wurde versucht, das nicht planmäßig abgedichtete Altmauerwerk aus Natursteinen und Vollziegelmauerwerk durch eine Kombination von Bohrlochinjektionen als Horizontalsperre im unteren Wandbereich, einer außenseitigen Abdichtung mit einer Bitumendickbeschichtung und einer raumseitigen Abdichtung im unteren Wandbereich mittels einer mineralischen Dichtungsschlämme dauerhaft abzudichten.
Es wurden folgende wesentlichen Mängel festgestellt:
- Das Abdichtungskonzept zielte auf eine Abdichtung gegen den geringsten Lastfall Bodenfeuchtigkeit nach DIN 18195 „Bauwerksabdichtung“. Die festgestellten Verfüllungen auf der Außenseite aus Material unterschiedlichster Herkunft (z.B. Ziegelbruch, Bauabfälle, lehmiges Material) lassen jedoch eine deutliche stärkere Belastung durch zumindest aufstauendes Sickerwasser erwarten. In der Planung war gleichzeitig keine ausreichende Angabe zur erforderlichen Wasserdurchlässigkeit des Verfüllmaterials enthalten.
- Das Abdichtungskonzept wies erhebliche Lücken im Bereich von erdüberschütteten Decken und darunter liegende Verbindungsgängen auf. Ebenso bezog die Abdichtungsplanung nicht die an die Kelleraußenwände anstoßenden Innenwände mit ein, so dass es zu Feuchtbrücken mit Umgehung der Horizontalsperre der Außenwände kam.
- Außenabdichtung
- In der Planung wurde als Außenabdichtung lediglich ein Bitumenanstrich vorgesehen, mit dem keine fachgerechte Abdichtung hergestellt werden kann. Ausgeführt wurde ein anderes Produkt als in der Planung vorgesehen, dass jedoch ebenfalls lediglich einen Bitumenschutzanstrich und keine fachgerechte Abdichtung darstellt.
- Der Schutz der Abdichtung gegen mechanische Beschädigung war stark mangelhaft. Die Abdichtung war in den untersuchten Bereichen perforiert.
- Der Abdichtungsuntergrund war stark mangelhaft vorbereitet (z.B. offene Fugen, fehlende Egalisierungen)
- Mangelhafte Schichtdicke der Abdichtung (lediglich 0,1 bis 0,3 mm)
- Raumseitige Abdichtung
- Für die raumseitige Abdichtung wurde ein starre, nicht rissüberbrückende mineralische Dichtungsschlämme geplant und auch ausgeführt. Diese ist für die Abdichtung des vorliegenden feuchten Altmauerwerks (bereichsweise auch Mischmauerwerk) nicht geeignet. Das ausgeschriebene Produkt wies zudem auch nicht die erforderlichen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweise auf.
- Ganze Wandabschnitte wurden gar nicht abgedichtet.
- Deutlich zu geringe Schichtdicke der mineralischen Dichtschlämme (in weiten Bereichen deutlich unter 1 mm anstelle mind. 2 mm)
- Horizontalsperre
- Eine ausreichende Voruntersuchung des Altmauerwerks (Mischkonstruktion aus Natursteinmauerk und Vollziegel-Mauerwerk) zur Auswahl eines geeigneten Injektionsmaterials wurde nicht durchgeführt.
- Die vorhandenen Bohrlochabstände waren deutlich zu groß und die vorhandenen Bohrlochtiefen deutlich zu gering mit der Folge von verbleibenden erheblichen Feuchtebrücken im Wandquerschnitt
- Bohrlöcher und Injektionen wurden bereichsweise gar nicht ausgeführt.
Zusammenfassung
Eine Kellersanierung mit dem Ziel, einen trockenen Keller zu erhalten, der z. B. auch zur Einlagerung von feuchtigkeitsempfindlichen Gegenständen (Akten, elektronische Geräte etc.) geeignet ist, kann nur gelingen wenn ein fachgerechtes Sanierungskonzept erstellt wird, dass sowohl die Randbedingungen (Wasserbelastung, Bauart, Baustoffe) berücksichtigt als auch mit entsprechendem Expertenwissen dann geeignete Abdichtungssysteme vorsieht.
Leider ist der hier beschriebene Fall typisch: Sowohl die Planung als auch die Ausführung der Kellersaneirung war erheblich mangelhaft und die Bauüberwachung hat versagt. Es kam zu erheblichen Feuchteschäden in weiten Bereichen der sanierten Keller. Zur fachgerechten Sanierung ist einer Erneuerung aller Abdichtungen (Außenabdichtung, Innenabdichtung und Horizontalsperre) erforderlich. Insbesondere ist dabei eine vollständige Freilegung der Kelleraußenwände erforderlich, was einen Rückbau der angrenzenden Wege und Bepflanzungen erforderlich macht. Es ist ein Kostenaufwand von mehreren Millionen Euro zu erwarten.