Ein großer Schwerpunkt unserer außergerichtlichen Tätigkeit liegt in der Begleitung von Immobilienprojekten vor Ablauf der Gewährleistungsfristen. Während kurz nach Errichtung des Gebäudes alles frisch glänzt, zeigen sich meist im Laufe der ersten Jahren bereits erste Schäden. Erfahrungsgemäß handelt es sich dabei teilweise (der heutigen, oft schlampigen Ausführungsqualität geschuldet) nur um die Spitze des Eisbergs. Nach Ablauf der Gewährleistungsfristen – üblicherweise nach 4 Jahren (VOB-B) oder 5 Jahren (BGB) – sind die Ansprüche jedoch in aller Regel verjährt. Also sollte das Objekt vor Ablauf der Gewährleistung systematisch gecheckt werden. Wir haben auf diesem Gebiet umfangreiche Erfahrungen bis hin zu WEGs mit über 300 Wohnungen.
Bitte beachten Sie: Derzeit bieten wir diese Leistung wegen starker Arbeitsüberlastung nicht an.