PRIVATGUTACHTEN
Privatgutachten, also alle Gutachten, die nicht explizit im Gerichtsauftrag erstellt werden, müssen auf der einen Seite fachlich überzeugend und fundiert erarbeitet sein, auf der anderen Seite muss jedoch auch die Wirtschaftlichkeit gewahrt bleiben. Wir erstellen sowohl aufwändige Gutachten mit klarer Strukturierung des Beurteilungsstranges (von vor Ort getroffenen Feststellungen über Auswertung von Normen und Literatur zur gutachterlichen Bewertung).
Auf der anderen Seite erstellen wir aber bedarfsabhängig beispielsweise auch nur eine Mangelliste, z. B. dann, wenn während einer Baumaßnahme der aktuelle Stand der Ausführung bewertet werden soll und sich keine strittige Auseinandersetzung anbahnt, sondern die von uns festgestellten Mängel beseitigt werden sollen. So können hohe Kosten für einfache Stellungnahmen vermieden werden, während ebenfalls die Fähigkeit vorliegt, durch überzeugende Privatgutachten beispielsweise auch zweifelhafte Gerichtsgutachten, insbesondere bei Streitigkeiten mit hohem Kostenrisiko, fachlich zu widerlegen.
Bei Auseinandersetzungen mit Handwerkern ist es häufig sinnvoll, das direkte Gespräch mit der Firma zu suchen. Ein Gespräch auf der Baustelle, wo dem Handwerker die Fehler klar aufgezeigt werden und mögliche Nachbesserungsmöglichkeiten geklärt werden, hat schon sehr häufig kostenintensive Streitigkeiten von Anfang an vermeiden lassen.