Insbesondere bei größeren Projekten und aufwändigeren Sanierungen erstellen wir selbst vollständige Planungen (über alle Planungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure hinweg, von der Grundlagenermittlung über die Entwurfs- und Werkplanung) und übernehmen auch die Bauleitung (Objektüberwachung, Leistungsphase 8 der HOAI). Dies betrifft Neubauten, überwiegend jedoch aufwändige Sanierungen, Instandsetzungen oder Modernisierungen (z. B. Dächer, Fassaden, Tiefgaragen). Bei kleineren Projekten unterstützen wir andere Planer und Bauüberwacher bei deren Tätigkeit (z. B. durch Kontrolle der Planung, Durchführung einzelner Baustellentermine, Klärung fachlicher Detailfragen etc.). Viele Auftraggeber profitieren davon, dass ihr Bauproblem „in einer Hand“ bleibt und damit Informationsverluste ausgeschlossen sind. Wenn wir uns bereits im Rahmen eines Gutachtens mit einem Bauwerk intensiv auseinander gesetzt haben, fällt es auch leichter alle Aspekte für eine fachgerechte Sanierungsplanung zu berücksichtigen. Wenn wir bereits ein laufendes Gerichtsverfahren begleitet haben, fällt es auch leichter die Sanierung so aufzubereiten, dass eine nachfolgende Auseinandersetzung über die Erstattung der Sanierungskosten vermieden wird.
Posted on Written by Alex